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Lieferanteninformationen

Übersicht

Lieferanteninformationen (Art. 16) ist der dritte Schritt im Lebenszyklus eines Verpackungsartikels und der Ort für die Dokumente, die Sie von Ihren Lieferanten benötigen. Die folgenden Schritte, Substanzen und Technische Dokumentation, spiegeln diese Dokumente schreibgeschützt wider, sodass das einmalige Ablegen an dieser Stelle die gesamte Nachweiskette speist.

Bevor Sie beginnen

  • Kennen Sie den Lieferanten des Artikels für die leere Verpackung.
  • Fordern Sie die unten aufgeführten Dokumente beim Lieferanten an, falls Sie diese nicht vorliegen haben. Der Schritt nennt den rechtlichen Bezug pro Dokument, was hilft, wenn ein Lieferant fragt, warum Sie es benötigen.

🟢 Warum das wichtig ist. Artikel 16 verpflichtet Lieferanten von Verpackungen und Verpackungsmaterialien, die Informationen bereitzustellen, die der Wirtschaftsakteuer benötigt, um die Konformität nachzuweisen. Dieser Schritt macht diesen Anspruch zu einer konkreten Checkliste pro Artikel. Siehe Regulation (EU) 2025/40.

Die fünf Dokumenten-Slots

DokumentZweckGrundlage
Substance compliance declarationHinterlegt als Komponentennachweis für die Substanzkonformität.Art. 5(4)/(6)
Fluorine / PFAS test documentationNur für Lebensmittelkontaktverpackungen erforderlich, andernfalls als n/a angezeigt.Art. 5(5)(c)
Materials specification of componentsSpeist die technische Dokumentation.Annex VII 2(b)
Manufacturing process descriptionSpeist die technische Dokumentation.Annex VII 2(c)
Supplier's own declaration for the empty packagingWird zu den Akten genommen.Art. 16 / Art. 18(7)

Jeder Slot zeigt seinen Status an: Received, sobald der Nachweis hinterlegt ist, n/a, wo der Artikel dies nicht erfordert (zum Beispiel PFAS-Dokumentation für einen Artikel ohne Lebensmittelkontakt gemäß seiner Klassifizierung).

So funktionieren Uploads

  1. Laden Sie ein PDF in den Slot hoch (per Drag-and-Drop oder Durchsuchen, max. 10 MB).
  2. Der Text des Dokuments wird automatisch extrahiert in das Feld Content of this input unter der Datei.
  3. Bearbeiten oder schreiben Sie den Inhalt selbst, falls die Extraktion korrigiert werden muss oder Sie die Informationen ohne Dokument vorliegen haben.
  4. Entfernen oder ersetzen Sie die Datei jederzeit mit den Steuerelementen auf der Dateikarte.

Nach diesem Schritt

  • Der Schritt wird als Complete angezeigt, wenn die erforderlichen Slots ausgefüllt sind.
  • Substanzen (Art. 5) und Technische Dokumentation lesen diese Dokumente aus; Sie müssen diese nicht erneut einreichen.
  • Der Substanzstatus des Artikels in der Verpackungsliste bewegt sich in Richtung Conform, sobald die Nachweise dies stützen.

Tipps

  • Fragen Sie Lieferanten nach allen fünf Dokumenten in einer Anfrage pro Verpackungsartikel; die Slot-Namen und Rechtsgrundlagen ergeben eine fertige Anforderungsliste.
  • Bevorzugen Sie Dokumente, die den spezifischen Verpackungsartikel oder die Komponente benennen, keine allgemeinen Broschüren.
  • Wenn ein Lieferant nicht liefern kann, dokumentieren Sie das Vorhandene und verfolgen Sie die Lücke; ein Status „Partial“, der die Realität widerspiegelt, ist besser als eine falsche Vollständigkeit.

ℹ️ Regulatorischer Kontext. Pflichten zur Lieferanteninformation ergeben sich aus Artikel 16, Substanznachweise aus Artikel 5(4)/(6) und 5(5)(c), die Eingaben für die technische Dokumentation aus Annex VII 2(b) und 2(c) sowie die Aufbewahrungspflichten aus Artikel 18(7). Siehe Regulation (EU) 2025/40.

Häufige Fragen

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