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Stoffe (Art. 5)

Übersicht

Stoffe (Art. 5) ist der vierte Schritt im Lebenszyklus eines Verpackungsartikels. Er deckt die Stoffanforderungen der Verordnung für den Artikel ab: Minimierung besorgniserregender Stoffe, den Schwermetallgrenzwert und, bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, die PFAS-Grenzwerte. Der Schritt liest die unter Supplier information hinterlegten Nachweise schreibgeschützt ein, und der Stoffstatus des Artikels entspricht dem, was die Packaging list in der Spalte Substances als Conform oder Open anzeigt.

Was der Schritt bewertet

AnforderungBedeutungGrundlage
Besorgniserregende StoffeDie Verpackung wird so hergestellt, dass das Vorhandensein und die Konzentration besorgniserregender Stoffe minimiert werden.Art. 5(1)
SchwermetalleDie Summe von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf 100 mg/kg nicht überschreiten.Art. 5(4)
PFAS in Lebensmittelkontakt-VerpackungenPFAS-Grenzwerte von 25/250 ppb für gezielte Messungen und 50 ppm für den Gesamtfluorgehalt gelten für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt.Art. 5(5)

Welche Anforderungen gelten, richtet sich nach der Klassifizierung des Artikels: Die PFAS-Grenzwerte binden nur Artikel, deren Klassifizierung Lebensmittelkontakt angibt, weshalb der Dokumentationsslot für den PFAS-Test in Supplier information bei anderen Artikeln n/a anzeigt.

Woher die Nachweise stammen

Die Stoffnachweise befinden sich in Supplier information und werden hier schreibgeschützt gespiegelt:

  • Substance compliance declaration (Art. 5(4)/(6)), der Nachweis auf Komponentenebene für die Grenzwerte.
  • Fluorine / PFAS test documentation (Art. 5(5)(c)), für Artikel mit Lebensmittelkontakt.

Wenn etwas fehlt oder falsch ist, korrigieren Sie es in Supplier information; dieser Schritt spiegelt die Änderung sofort wider.

Der Stoffstatus

  • Conform. Die hinterlegten Nachweise bestätigen die geltenden Grenzwerte.
  • Open. Nachweise fehlen oder bestätigen die Konformität noch nicht, und die Lücke hält den Compliance-Status des Artikels auf Partial oder Open.

Tipps

  • Fordern Sie Stofferklärungen an, die die Messwerte oder die explizite Konformität mit Art. 5(4) angeben, nicht nur "entspricht EU-Recht".
  • Stellen Sie bei Artikeln mit Lebensmittelkontakt sicher, dass die PFAS-Dokumentation das tatsächliche Material im tatsächlichen Artikel abdeckt.

ℹ️ Regulatorischer Kontext. Das Stoffregime ist Artikel 5 der Verordnung: Minimierung (5(1)), der Schwermetall-Summengrenzwert (5(4)), die PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontakt-Verpackungen (5(5)) und die damit verbundenen Nachweispflichten (5(6), 5(5)(c)). Siehe Regulation (EU) 2025/40.

Häufige Fragen

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