Konformitätserklärung
Übersicht
Die Declaration of Conformity (DoC) ist der sechste und letzte Schritt der Reise eines Verpackungsartikels und das Endziel des gesamten Bereichs Packaging. Es handelt sich um die formelle Erklärung, dass die Verpackung den Anforderungen der Verordnung entspricht, erstellt auf Grundlage der technischen Dokumentation. In kolum lassen Sie sich eine Vorschau der Erklärung anzeigen, sobald die Nachweiskette des Artikels vorhanden ist.
Bevor Sie diesen Schritt erreichen
Die Erklärung ist nur dann aussagekräftig, wenn die vorangehenden Schritte abgeschlossen sind:
- Der Artikel ist classified, seine Attribute sind festgelegt.
- Master data & marking ist abgeschlossen, Artwork-Nachweise sind hinterlegt.
- Supplier information ist hinterlegt und Substances zeigt Conform an.
- Die Technical documentation weist keine Lücken auf.
Ein Artikel mit offenen Lücken bleibt auf Partial; der Schritt der Konformitätserklärung ist der Punkt, an dem sich die sechsstufige Kette auszahlt.
Schritt für Schritt
- Öffnen Sie den Schritt Declaration of Conformity für den Artikel.
- Vorschau der Erklärung anzeigen. kolum stellt die Erklärung aus den Daten und Nachweisen des Artikels zusammen, folgend den erforderlichen Inhalten für eine DoC (Art. 38/39, Annex VIII): die Identifizierung der Verpackung, der verantwortliche Wirtschaftsakteur und die Konformitätserklärung, die auf der technischen Dokumentation beruht.
- Überprüfen Sie diese. Stellen Sie sicher, dass die Identifizierung mit der Verpackung übereinstimmt, die Angaben zum Betreiber korrekt sind und die dahinterstehenden Nachweise dem aktuellen Stand des Artikels entsprechen.
- Schließen Sie den Schritt ab. Sobald die Erklärung vorliegt, erreicht der Compliance-Status des Artikels den Wert Complete, welcher in Einrichtungsschritt 3 unter Legal Background gezählt wird.
Gültigkeit erhalten
- Die DoC beschreibt den Artikel so, wie er auf dem Markt bereitgestellt wird. Wenn sich Verpackung, Material oder Kennzeichnung ändern, aktualisieren Sie die Quellschritte und prüfen Sie die Erklärung erneut.
- Bewahren Sie die Erklärung und die zugehörige technische Dokumentation gemäß den Aufbewahrungsregeln auf (Art. 15(3): 5 Jahre für Einwegverpackungen, 10 Jahre für Mehrwegverpackungen).
- Die Speicherung erstellter Konformitätserklärungen direkt in kolum steht auf der Roadmap von kolum (siehe Funktionsausblick unter Legal Background).
Tipps
- Nutzen Sie die Vorschau als abschließendes Audit des Artikels: Jedes angezeigte Feld lässt sich auf einen Schritt zurückführen, sodass ein falscher Wert ein Hinweis auf den zu korrigierenden Schritt ist.
- Schließen Sie keine Erklärung ab, wenn eine bekannte Lücke besteht; der Sinn der Kette ist, dass Complete gleichbedeutend mit nachweisbar ist.
ℹ️ Regulatorischer Kontext. Die Declaration of Conformity wird durch die Artikel 38 und 39 der Verordnung gefordert, wobei das Inhaltsmodell in Annex VIII festgelegt ist, auf der technischen Dokumentation gemäß Annex VII beruht und gemäß Article 15(3) aufbewahrt werden muss. Ab dem 12. August 2026 ist der Marktzugang nur für konforme Verpackungen zulässig. Siehe Regulation (EU) 2025/40.