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PPWR · EU Companies · Unternehmen und Produktionsstätten verwalten

Produktionsstätte bearbeiten

Überblick

Sie können eine Produktionsstätte jederzeit bearbeiten, um den Namen, das verknüpfte Unternehmen oder die Adressdaten zu aktualisieren oder Fehler zu korrigieren, die bei der Einrichtung gemacht wurden. Die Aktualität der Einrichtungsinformationen stellt sicher, dass Ihre Stammdaten widerspiegeln, wo Ihr Unternehmen tatsächlich Waren produziert und verpackt.

Schritt für Schritt

  1. Navigieren Sie über die Seitenleiste zur Seite Production Facilities.
  2. Suchen Sie die Einrichtung in der Liste und klicken Sie auf ihren Namen, um die Detailseite zu öffnen.
  3. Klicken Sie auf die Schaltfläche Edit in der oberen rechten Ecke.
  4. Aktualisieren Sie die relevanten Felder:
    • Name (Pflichtfeld)
    • Company (Pflichtfeld; stellen Sie sicher, dass die korrekte juristische Person verknüpft ist)
    • Adressdetails: Wählen Sie entweder Use company address aus, oder vervollständigen Sie die manuelle Adresse mit Straßennamen und Hausnummer, Postleitzahl und Stadt (Pflichtfeld), Land (Pflichtfeld, zweistelliger Code) und optional Postfach, UN/LOCODE, Breitengrad und Längengrad.
  1. Überprüfen Sie Ihre Änderungen und klicken Sie auf Save facility.

Wichtige Hinweise

  • Wenn Sie das verknüpfte Unternehmen ändern, erscheint die Einrichtung von diesem Zeitpunkt an unter dem aktualisierten Unternehmen. Da die PPWR-Verpflichtungen bei der juristischen Person liegen, ist das Verschieben eines Standorts zwischen Einheiten genau die Art von Änderung, die eine erneute Überprüfung der Anwendbarkeitsantworten beider Unternehmen auslösen sollte.
  • Um eine Einrichtung auf die Unternehmensadresse umzustellen, wählen Sie Use company address aus und leeren Sie die manuellen Adressfelder vor dem Speichern.

Nach der Bearbeitung

Ihre Änderungen werden sofort in der Liste der Production Facilities und in allen Modulen, die diese Stammdaten gemeinsam nutzen, übernommen.

ℹ️ Regulatorischer Kontext. Welche Einheit wo produziert, fließt in die Herstellerrolle gemäß PPWR (Article 3, Chapter IV) ein. Bearbeitungen an Einrichtungen halten dieses Bild wahrheitsgetreu. Siehe Regulation (EU) 2025/40.

Häufige Fragen

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