Neues Unternehmen hinzufügen
Übersicht
Jedes Unternehmen, das Sie in kolum hinzufügen, repräsentiert eine rechtliche Einheit innerhalb Ihrer Organisation. Für die PPWR ist das Unternehmen die Einheit, an der alles andere hängt: Die Anwendbarkeitsprüfung erfolgt pro Unternehmen, und die daraus resultierenden Rollen und Verpflichtungen gehören zu dieser juristischen Person. Diese Seite zeigt Ihnen, wie Sie ein Unternehmen hinzufügen und welche Felder wichtig sind.
Bevor Sie beginnen
- Halten Sie den rechtlichen Namen und die eingetragene Adresse des Unternehmens bereit.
- Halten Sie für in der EU ansässige Unternehmen die EORI Nummer bereit, falls die Einheit auch zollbezogene Module wie CBAM nutzt; für die PPWR allein ist sie nicht das entscheidende Identifikationsmerkmal, aber vollständige Stammdaten halten Ihre Module konsistent.
- Wissen Sie, welche verpackten Produkte die Einheit auf dem EU-Markt bereitstellt. Dies benötigen Sie direkt im Anschluss für die Anwendbarkeitsprüfung.
🟢 Warum dies wichtig ist. PPWR-Rollen werden pro juristischer Person definiert: Dieselbe Organisation kann durch eine Einheit ein Hersteller und durch eine andere ein Importeur sein, und jede Einheit trägt ihre eigenen Registrierungs- und EPR-Pflichten pro Mitgliedstaat. Die korrekte Erfassung der Liste der Einheiten ist der erste Compliance-Schritt. Siehe Regulation (EU) 2025/40.
Schritt für Schritt
- Navigieren Sie zu Unternehmen. Gehen Sie zu Stammdaten, dann zu Unternehmen, und klicken Sie auf Add New in der oberen rechten Ecke.
- Unternehmensdetails eingeben. Füllen Sie die erforderlichen Felder aus:
- Name. Der rechtliche Name des Unternehmens, wie er in Ihren Unterlagen erscheinen soll.
- Identifier. kolum weist automatisch eine Unternehmenskennung (Format COM-n) zu, oder Sie können Ihre eigene angeben. Dies ist der stabile Schlüssel, der in Listen und Massen-Uploads verwendet wird.
- EORI Number (optional). Relevant für in der EU ansässige Einheiten, die auch in zollbezogenen Modulen arbeiten. Jede EORI muss innerhalb Ihres Kontos eindeutig sein.
- Business Partner Number (optional). Die Catena-X BPN, falls Ihre Organisation diese verwendet.
- Adressdaten hinzufügen. Stadt und Land verankern den Datensatz; Straßenname und Hausnummer, Postleitzahl und Postfach vervollständigen ihn. Die Länder, in denen ein Unternehmen tätig ist, sind unter PPWR von Bedeutung, da Registrierung und EPR pro Mitgliedstaat erfolgen.
- Unternehmen erstellen. Klicken Sie auf Create Company. Das Unternehmen erscheint in Ihrer Unternehmensliste.
- PPWR-Anwendbarkeitsprüfung durchführen. Öffnen Sie den Bereich Anwendbarkeit des PPWR-Moduls und prüfen Sie das neue Unternehmen, damit dessen Rollen und Verpflichtungen sichtbar werden. Bis Sie dies tun, wird das Unternehmen als "Nicht geprüft" angezeigt.
Feldreferenz
| Feld | Erforderlich | Notizen |
|---|---|---|
| Name | Ja | Rechtlicher Name der Einheit. |
| Identifier | Auto | COM-n wird automatisch generiert, oder eigene Angabe. Stabiler Upload-Schlüssel. |
| EORI Number | Optional | EU-Einheiten in Zoll-Modulen; eindeutig innerhalb Ihres Kontos. |
| Business Partner Number | Optional | Catena-X BPN. |
| City, Country | Ja | Land als zweistelliger ISO-Code bei Uploads. |
| Street, Number, Postal Code, PO Box | Optional | Vervollständigt den Adressdatensatz. |
Nachdem Sie ein Unternehmen hinzugefügt haben
- Das Unternehmen ist in allen kolum-Modulen verfügbar, die Stammdaten teilen.
- Führen Sie die PPWR-Anwendbarkeitsprüfung durch, damit Verpflichtungen sichtbar werden.
- Verknüpfen Sie Produktionsstätten, um dem Datensatz einen operativen Kontext zu geben.
Tipps
- Verwenden Sie eine konsistente Benennung, damit Arbeitsbereiche mit mehreren Einheiten übersichtlich bleiben.
- Fügen Sie jede Einheit hinzu, die verpackte Produkte auf den Markt bringt, einschließlich Einheiten, die nur Eigenmarken-Produkte verkaufen, die von Partnern hergestellt wurden. Unter PPWR kann der Verkauf von Eigenmarken eine Einheit zum Hersteller machen.
ℹ️ Regulatorischer Kontext. Die Rollen der Wirtschaftsakteure, die an eine juristische Person geknüpft sind, sind in Article 3 der Verordnung definiert, die Verpflichtungen der Akteure in Kapitel IV sowie Registrierung und EPR in Kapitel VIII (Articles 44 und 45). Siehe Regulation (EU) 2025/40.