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EUDR · EU Companies · Risikobewertung

Schritt 1 - Sorgfaltsdaten sammeln

Überblick

Schritt 1 sammelt die von der EUDR geforderten Informationen über den Lieferanten und das Produkt, insbesondere die Geolokalisierung der Parzellen, auf denen die Ware erzeugt wurde. Die Daten erhältst du in der Regel vom Lieferanten, als Antwort auf eine von dir gesendete Anfrage.

🟢 Warum das wichtig ist. Die Verordnung verlangt von dir, dass du spezifische Informationen sammelst, bevor du das Risiko bewertest, einschließlich der Geolokalisierung jeder Parzelle (Artikel 9). Ohne diese Informationen kann die Bewertung nicht durchgeführt werden und keine gültige Sorgfaltspflichtserklärung eingereicht werden. Siehe den konsolidierten EUDR-Text.

Bevor du startest

  • Das Lieferanten x Artikel-Paar existiert (erstellt aus einer Bestellung).
  • Der Lieferant ist ein vernetzter Geschäftspartner, so dass die Anfrage ihn erreichen kann (siehe Einen Geschäftspartner zur Verbindung einladen).

Daten vom Lieferanten anfordern

  1. Öffne das Paar aus der Risikobewertungsliste (Öffnen), oder verwende Sorgfaltspflichtsinformationen anfordern direkt in der Zeile.
  2. Im Bereich Vom Lieferanten bereitgestellte Sorgfaltspflichtsinformationen wähle Vom Lieferanten anfordern. kolum sendet die Anfrage an den verbundenen Lieferanten, der die Daten aus seiner eigenen Ansicht übermittelt.
  3. Um Daten für viele Paare gleichzeitig anzufordern, wähle die auf die Bewertung wartenden Zeilen in der Liste aus und sende eine Massenanfrage.

Was der Lieferant bereitstellt

Sobald der Lieferant antwortet, erscheinen dessen Daten unter Lieferantendaten:

  • Lieferland und Volumen.
  • Geolokalisierungskoordinaten der Produktion: die Parzellen, als Koordinaten (zum Beispiel Parzelle A, Parzelle B, Parzelle C), verknüpft mit dem Herkunftsland.
  • Dokumente, wie zum Beispiel ein Compliance-Zertifikat, ein Due-Diligence-Bericht zur Lieferkette oder eine Menschenrechtspolitik. Jedes Dokument ist einer Risikokategorie (zum Beispiel Legalitätsrisiko, Länderrisiko, Menschenrechte) und dem unterstützenden EUDR-Artikel zugeordnet. Du kannst die gesammelten Daten auch bearbeiten oder selbst ein Dokument hinzufügen, zum Beispiel um Beweismittel anzuhängen, die du direkt besitzt.

Wenn Schritt 1 abgeschlossen ist

Wenn die erforderlichen Daten vorhanden sind, zeigt Schritt 1 Erledigt an und das Paar ist für die Bewertungsanalyse in Schritt 2 bereit.

Tipps

  • Lade deine Lieferanten ein und verbinde dich mit ihnen, bevor du ihre Daten benötigst, damit Anfragen schnell beantwortet werden.
  • Nutze Massenanfragen, wenn du viele Paare gleichzeitig anbindest.

Problemlösung

  • Ich kann keine Anfrage senden. Der Lieferant ist möglicherweise nicht verbunden. Lade ihn zuerst ein und fordere dann die Daten an.
  • Der Lieferant hat nicht geantwortet. Hake nach, oder füge in der Zwischenzeit mit Dokument hinzufügen alle Dokumente hinzu, die du bereits besitzt.

ℹ️ Regulatorischer Kontext. Die Sammlung von Informationen, einschließlich der Geolokalisierung der Parzellen, ist die erste Säule der Due Diligence gemäß der EUDR (Artikel 8 und 9). Siehe den konsolidierten EUDR-Text.

Häufig gestellte Fragen

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