Schritt 2 - Bewertungsanalyse durchführen
Überblick
In Schritt 2 bewertest Du das Risiko. kolum vergibt für jedes Kriterium eine Anfangsbewertung auf Basis der Lieferantendaten und externer Datenquellen; Du reduzierst dann jedes Kriterium, das über niedrig liegt, bis das Gesamtrisiko vernachlässigbar oder niedrig ist.
🟢 Warum das wichtig ist. Die Risikobewertung ist die zweite Säule der Due Diligence (Artikel 10). Eine Due Diligence-Erklärung kann nur abgegeben werden, wenn das Risiko bei jedem Kriterium vernachlässigbar oder niedrig ist, daher ist dieser Schritt der entscheidende für Schritt 3. Siehe den konsolidierten EUDR-Text.
Wann Schritt 2 erforderlich ist
Wenn die ursprüngliche Bewertung bereits niedriges Risiko ist, ist Schritt 2 nicht erforderlich und Du kannst mit der Abgabe der Erklärung fortfahren. Wenn sie mittel oder hoch ist, musst Du die Kriterien durchgehen und das Risiko zuerst reduzieren.
Analyse öffnen
- Öffne das Paar und gehe zu Schritt 2 - Analyse der Bewertung durchführen.
- Wähle Analyse der Bewertung fortsetzen oder Vollständige Analyse öffnen, um detaillierte Nachweise für die Minderungsmaßnahmen hinzuzufügen.
Wie Kriterien bewertet werden
kolum zeigt die Kriterien gruppiert an (Geographisches und Länderrisiko, indigene Völker, Dokumentation und Lieferkette, Compliance und Durchsetzung, zusätzliche Informationen). Jedes Kriterium trägt eine ursprüngliche Bewertung von niedrig, mittel oder hoch, mit einer Erklärung, wie diese erreicht wurde, basierend auf den Daten des Lieferanten und externen Quellen wie dem Artikel 29 Ländermarketing, Global Forest Watch und RADD Baumdeckungsdaten, der LandMark Datenbank für indigene Länder und dem Transparency International Korruptionswahrnehmungsindex. Der vollständige Satz wird unter Die 14 Risikokriterien beschrieben.
Das Risiko reduzieren
Für jedes Kriterium oberhalb von niedrig gibt es zwei Wege, es zu senken:
- Minderungsmaßnahmen hinzufügen. Wähle bei dem Kriterium Minderungsmaßnahmen hinzufügen und wende eine Maßnahme an, die es anspricht. Du kannst eine voreingestellte Maßnahme oder eine von Dir definierte verwenden (siehe Risikominderungsmaßnahmen).
- Mehr Nachweise sammeln. Fordere zusätzliche Dokumente vom Lieferanten an, damit das Kriterium neu bewertet werden kann, indem Du Vom Lieferanten anfordern für das Paar verwendest. Arbeite alle Kriterien durch, bis jedes auf niedrig steht. Wenn das Gesamtrisiko niedrig ist, wird Schritt 3 verfügbar.
Tipps
- Beginne mit den Kriterien, die als hoch eingestuft sind, da sie die Abgabe am stärksten blockieren.
- Halte die Nachweise für die Minderung in der vollständigen Analyse fest, damit die Entscheidung später verteidigt werden kann.
Fehlerbehebung
- Ein Kriterium lässt sich nicht auf niedrig senken. Es benötigt entweder eine Minderungsmaßnahme oder unterstützende Nachweise. Füge eines hinzu oder fordere das Dokument vom Lieferanten an.
- Schritt 3 ist immer noch gesperrt. Mindestens ein Kriterium ist über niedrig. Überprüfe die Analyseübersicht, um es zu finden.
ℹ️ Regulatorischer Kontext. Die Kriterien spiegeln die Risikobewertungsfaktoren der EUDR in Artikel 10 wider, und das Restrisiko darf nicht mehr als vernachlässigbar sein, bevor ein Produkt in Verkehr gebracht wird. Siehe den konsolidierten EUDR-Text.