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Glossar zur Geschäftspartner-Upload-Vorlage

Übersicht

Diese Seite erläutert jede Spalte in der Vorlage zum Hochladen von Geschäftspartnern. Verwende sie zusammen mit Massen-Upload von Geschäftspartnern, wenn du deine Datei vorbereitest. Als Pflichtfelder gekennzeichnete Spalten müssen in jeder Zeile vorhanden sein.

Spaltenreferenz

#SpalteErforderlichBeschreibungFormat / zulässige WerteBeispiel
1IDPflichtfeldEindeutige Kennung für den Geschäftspartner. Dient dazu, Artikel, Importe und Daten systemübergreifend damit zu verknüpfen.Freitext (eindeutig)SUP-001
2NamePflichtfeldGesetzlicher Name oder Handelsname des Partners.FreitextShanghai Cocoa Trading Co. Ltd.
3PostleitzahlPflichtfeldPostleitzahl der Adresse.Freitext200120
4StadtPflichtfeldOrt der Adresse.FreitextShanghai
5LandPflichtfeldLändercode der Adresse.ISO 3166-1 alpha-2CN
6StraßennameOptionalStraßenname (ohne Hausnummer).FreitextPudong Avenue
7HausnummerOptionalHausnummer.Freitext1200
8PostfachOptionalPostfach, falls zutreffend.FreitextPostfach 4500
9Vorname KontaktpersonPflichtfeldVorname des Hauptansprechpartners.FreitextWei
10Nachname KontaktpersonPflichtfeldNachname des Hauptansprechpartners.FreitextZhang
11Telefonnummer KontaktpersonPflichtfeldTelefonnummer, inklusive Ländervorwahl.Freitext (mit Ländervorwahl)+86 21 1234 5678
12E-Mail KontaktpersonPflichtfeldE-Mail des Kontakts. Wird für Verbindungseinladungen und Benachrichtigungen verwendet.E-Mail-Adressewei.zhang@example.com

Hinweise zu kniffligen Spalten

  • Die ID muss eindeutig sein und es lohnt sich, sie konsistent mit den Lieferanten-IDs zu halten, die du beim Artikel-Upload verwendest, damit Artikel und Lieferanten sauber verknüpft werden.
  • Land ist ein zweistelliger Code, nicht der Ländername.
  • Die E-Mail der Kontaktperson ist mehr als nur ein Eintrag; es ist die Adresse, an die eine Verbindungseinladung gesendet wird, daher muss sie korrekt sein.

ℹ️ Regulatorischer Kontext. Diese Vorlage erstellt die Lieferantendatensätze, die deine EUDR-Nachweise liefern. Die von der Verordnung geforderte Geo-Lokalisierung des Anbaugebiets (Artikel 9) wird anschließend auf der EUDR-Registerkarte jedes Partners hinzugefügt. Siehe den konsolidierten EUDR Text.

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