kolum
EUDR · EU Companies · Risikominderungsmaßnahmen

Maßnahmen für ein Risikokriterium definieren

Überblick

Diese Seite behandelt die Definition von Minderungsmaßnahmen für ein EUDR-Risikokriterium. Du wählst aus den empfohlenen Maßnahmen aus, fügst deine eigenen hinzu und fügst unterstützende Dokumentationen bei. Was du speicherst, wird global gespeichert und in jeder Risikobewertung wiederverwendet.

🟢 Warum das wichtig ist. Die Maßnahmen, die du hier definierst, sind der Nachweis für die Risikominderung, die die EUDR gemäß Artikel 11 vorschreibt. Gut definierte Maßnahmen, mit Dokumentation, ermöglichen es, ein Kriterium auf niedrig einzustufen. Siehe den konsolidierten EUDR-Text.

Bevor du startest

  • Wisse, für welches Risikokriterium du Maßnahmen definierst.
  • Halte alle unterstützenden Dokumente zum Hochladen bereit.

Schritt für Schritt

  1. Gehe zu Risikominimierungsmaßnahmen.
  2. Wähle in der Zeile des Kriteriums Maßnahmen bearbeiten, wenn bereits Maßnahmen vorhanden sind, oder Benutzerdefinierte Maßnahmen hinzufügen, wenn keine vorhanden sind. Der Dialog Risikominimierungsmaßnahmen bearbeiten öffnet sich für dieses Kriterium.
  3. Wähle unter Risikominimierungsmaßnahmen aus den empfohlenen Maßnahmen (gekennzeichnet mit EU-Kommission) und füge eigene benutzerdefinierte Maßnahmen mit ihren Details hinzu.
  4. Lade unterstützende Dokumentation hoch, um die Maßnahmen zu belegen.
  5. Speichere. Die Anzahl der Maßnahmen in der Zeile des Kriteriums wird aktualisiert, und die Maßnahmen werden in den Bewertungen verfügbar.

Die empfohlenen Maßnahmen

Die empfohlenen Maßnahmen spiegeln Artikel 11 der Verordnung wider und umfassen:

  • Anforderung zusätzlicher Informationen, Daten oder Dokumente.
  • Durchführung unabhängiger Erhebungen oder Audits.
  • Ergreifen anderer Maßnahmen bezüglich der in Artikel 9 festgelegten Informationsanforderungen. Du kannst jede dieser Maßnahmen anwenden und benutzerdefinierte Maßnahmen hinzufügen, wie z.B. Verbesserte Lieferantenüberprüfung für Hochrisikoländer.

Tipps

  • Definiere zuerst Maßnahmen für deine häufigsten Hochrisikokriterien, damit die Bewertungen schnell vorangehen.
  • Füge die tatsächlichen Nachweise (Auditberichte, Zertifikate) bei, anstatt nur eine Maßnahme zu benennen; das macht die Minderung verteidigungsfähig.

Fehlerbehebung

  • Eine von mir definierte Maßnahme wird in einer Bewertung nicht angezeigt. Bestätige, dass sie für das richtige Kriterium gespeichert wurde. Maßnahmen werden pro Kriterium wiederverwendet.

ℹ️ Regulatorischer Kontext. Artikel 11 legt die Minderungsmaßnahmen fest, die ein Betreiber ergreifen kann, wenn das Risiko mehr als unerheblich ist, einschließlich der Anforderung weiterer Informationen und der Durchführung unabhängiger Audits. Siehe den konsolidierten EUDR-Text.

Häufig gestellte Fragen

Verwandte Seiten