Minderungsmaßnahmen in einer Risikobewertung nutzen
Überblick
Definierte Maßnahmen werden im Rahmen einer Risikobewertung eingesetzt. Wenn ein Kriterium in Schritt 2 über „niedrig“ eingestuft wird, wendest du eine Minderungsmaßnahme darauf an. Dadurch kann das Kriterium und schließlich das Gesamtrisiko auf „niedrig“ reduziert werden.
🟢 Warum das wichtig ist. Die Anwendung von Minderungsmaßnahmen, bis das Restrisiko vernachlässigbar ist, ist die Voraussetzung für die Abgabe einer Sorgfaltspflichtserklärung. Hier reduzieren die von dir definierten Maßnahmen tatsächlich das Risiko. Siehe den konsolidierten EUDR-Text.
Bevor du beginnst
- Du befindest dich in Schritt 2 einer Risikobewertung, bei einem Kriterium, das als „mittel“ oder „hoch“ eingestuft ist (siehe Schritt 2 – Die Bewertungsanalyse durchführen).
- Idealerweise sind die relevanten Maßnahmen bereits definiert (siehe Maßnahmen für ein Risikokriterium definieren), du kannst sie jedoch auch im Laufe des Prozesses hinzufügen.
Schritt für Schritt
- Finde in der Bewertungsanalyse das Kriterium, das du reduzieren musst.
- Wähle bei diesem Kriterium Minderungsmaßnahmen hinzufügen.
- Wähle eine oder mehrere der für dieses Kriterium definierten Maßnahmen aus (empfohlen oder benutzerdefiniert) und füge alle Nachweise hinzu.
- Wende sie an. Mit ausreichender Minderung und Nachweisen kann das Kriterium auf Niedrig geändert werden.
- Wiederhole dies für jedes Kriterium, das über „niedrig“ liegt. Wenn alle „niedrig“ sind, ist das Gesamtrisiko „niedrig“ und du kannst die Sorgfaltspflichtserklärung einreichen.
Die zwei Wege, ein Kriterium zu reduzieren
Die Anwendung einer Minderungsmaßnahme ist einer von zwei Wegen, ein Kriterium zu senken. Der andere ist, weitere Nachweise vom Lieferanten einzuholen (siehe Schritt 1 und Schritt 2). Oftmals kombiniert man beides: eine Maßnahme, die vom Lieferanten ein Audit verlangt, plus das Auditdokument selbst.
Tipps
- Verwende eine Maßnahme über die vielen Paare hinweg, die ein Kriterium teilen, anstatt sie jedes Mal neu zu schreiben.
- Halte die der Maßnahme beigefügten Nachweise aktuell; abgelaufene Dokumente schwächen die Minderung.
Fehlerbehebung
- Das Kriterium fällt nicht auf niedrig. Die Minderung kann unzureichend sein oder es fehlen Nachweise. Stärke die Maßnahme oder füge unterstützende Dokumentation hinzu.
ℹ️ Regulatorischer Kontext. Die Minderung gemäß Artikel 11 muss das Risiko auf ein vernachlässigbares Maß reduzieren, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird. Siehe den konsolidierten EUDR-Text.