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EUDR · EU Companies · Sorgfaltserklärungen

Eine Sorgfaltserklärung einreichen

Überblick

Wenn eine Risikobewertung abgeschlossen ist und das Risiko vernachlässigbar oder gering ist, ist die Erklärung bereit zur Einreichung. Die Einreichung erfolgt bei TRACES und liefert die Referenz, die es ermöglicht, die Waren auf den Markt zu bringen. Du kannst die Erklärung entweder aus der Liste der Due Diligence-Erklärungen oder aus der Bewertung selbst einreichen.

🟢 Warum das wichtig ist. Die Einreichung der Erklärung beim EU-Informationssystem ist die rechtliche Voraussetzung, um ein entsprechendes Produkt auf den Markt zu bringen. Siehe den konsolidierten EUDR-Text.

Bevor du beginnst

  • Das Risiko für den Lieferanten und das betroffene Produktpaar ist vernachlässigbar oder gering (siehe Schritt 2).
  • Das Unternehmen hat seine TRACES-Zugangsdaten eingerichtet (siehe EUDR für ein Unternehmen einrichten).

Schritt für Schritt

  1. Gehe zu Due Diligence-Erklärungen und öffne den Filter Offen zur Einreichung.
  2. Finde die Erklärung, die als Bereit zur Einreichung angezeigt wird.
  3. Wähle An TRACES übermitteln.

kolum reicht die Erklärung unter Verwendung der Unternehmenszugangsdaten bei TRACES ein und speichert die Referenz. Die Erklärung wechselt zu An TRACES übermittelt und verknüpft sich mit den relevanten Bestellungen. Du kannst auch am Ende einer Risikobewertung einreichen (siehe Schritt 3 – Due Diligence-Erklärung einreichen).

Tipps

  • Bestätige das betroffene Volumen vor der Einreichung; es legt die Obergrenze fest, von der spätere Importe abgezogen werden.

Fehlerbehebung

  • Einreichung nicht möglich. Entweder ist das Risiko noch nicht gering, oder dem Unternehmen fehlen die TRACES-Zugangsdaten.
  • Einreichung fehlgeschlagen. Überprüfe den TRACES-Benutzernamen und den API-Schlüssel des Unternehmens auf dessen EUDR-Registerkarte.

ℹ️ Regulatorischer Kontext. Die Erklärung wird über TRACES, das EU-Informationssystem, eingereicht, bevor das Produkt auf den Markt gebracht wird. Siehe den konsolidierten EUDR-Text.

Häufige Fragen

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